Der Linux-Verband wirft in einer aktuellen Presseerklärung der Fernsehanstalt ARD Schleichwerbung für die Software-Firma Microsoft vor.
Durch die Implentierung der Microsoft-Logos bei der Wahlberichterstattung sei ohne sachlichen Grund für die Firma geworben worden:
"Anlass der Beschwerde der Interessenvertretung der im Umfeld des freien Betriebssystems Linux tätigen Firmen ist die Einblendung des Logos in Grafiken mit Umfrage-Ergebnissen, die in verschiedenen Sendungen, so zum Beispiel bei Sabine Christiansen am 4. September gezeigt wurden.
Der Verband vermutet, das die gesamte Wahlberichterstattung, soweit sie Grafiken des Dienstleisters dimap/infratest verwendet, zu großen Teilen mit einem dauerhaft sichtbaren Microsoft-Logo ausgestrahlt wird."
Die ARD, namentlich der Norddeutsche Rundfunk, hat inzwischen mit einer Stellungnahme reagiert.
Der Fernsehsender zitiert aus einem Urteil des LG Hamburg (Urt. v. 13.11.2002 - Az.: Az 315 O 549/02), das lauten soll:
"Bei der Erstellung von Hochrechnungen spielt die Genauigkeit und die Geschwindigkeit, mit der Ergebnisse ermittelt werden können, eine entscheidende Rolle. Zu deren Ermittlung sind aufwendige Computerprogramme und Datennetzwerke erforderlich. Wenn diese von einem bestimmten Unternehmen gestellt werden, so hat der Hinweis auf das Unternehmen einen durchaus informativen Wert und lässt sich daher als Quellenangabe rechtfertigen. Dies ist vergleichbar mit dem Hinweis auf die Quelle von Zeitmessungen oder einen Ergebnisdienst bei Sportübertragungen."