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Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Köln: AGB der Deutschen Post AG wettbewerbswidrig

Die Haftungsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post AG sind teilweise wettbewerbswidrig <link http: www.vzbv.de cps rde xbcr vzbv deutsche_post_lg_koeln_26_o_88_12.pdf _blank external-link-new-window>(LG Köln, Urt. v. 23.01.2013 - Az.: 26 O 88/12).

Inhaltlich ging es um Punkt 6 der (inzwischen überarbeiteten) AGB der Deutschen Post AG zu nationalen Briefsendungen:

"6 Haftung
(1) Die Deutsche Post haftet für Schäden, die auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen sind, die sie, einer ihrer Leute oder ein sonstiger Erfüllungsgehilfe (§ 428 HGB) vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat, ohne Rücksicht auf die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen.

Das gilt nicht für Schäden im Zusammenhang mit der Beförderung von nicht bedingungsgerechten Sendungen (...)"

Eine solche Klausel sei unzulässig, da sie gegen <link http: www.gesetze-im-internet.de bgb __309.html _blank external-link-new-window>§ 309 Nr.7 BGB verstoße.

Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem Umstand, dass die Klausel auch solche Gegenstände betreffe, die nicht beförderungsfähig seien. In diesem Fall verletze die Regelung den Grundsatz der Vorrang der Individualabrede <link http: www.gesetze-im-internet.de bgb __305b.html _blank external-link-new-window>(§ 305 b BGB) und benachteilige den Kunden unangemessen <link http: www.gesetze-im-internet.de bgb __307.html _blank external-link-new-window>(§ 307 Abs.1 BGB).

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