Recht-News Archiv

OLG Köln: AGB können urheberrechtlich geschützt sein

Allgemeine Geschäftsbedingungen können urheberrechtlich geschützt sein, wenn sie individuell ausgestaltet und formuliert sind, so das OLG Köln (Urt. v. 27.02.2009 - Az.: 6 U 193/08).

Sie könnten als wissenschaftliches Sprachwerk eine persönliche geistige Schöpfung darstellen. Voraussetzung hierfür sei aber, dass sie sich wegen ihres gedanklichen Konzepts oder ihrer sprachlichen Fassung von gebräuchlichen juristischen Standardformulierungen abheben würden.

Die Klauseln müssten hinreichend individuell konzipiert sein. Lägen hingegen allgemeine Ausführungen vor  die durch die Rechtslage vorgegeben seien, fehle die notwendige Schöpfungshöhe.

Das Ergebnis entspricht der ganz herrschenden Rechtsprechung. Der Begriff der Schöpfungshöhe wird je nach Art des Werkes unterschiedlich gehandhabt. So werden etwa Gebrauchsanleitungen, Informationsmaterial, wissenschaftliche Arbeiten oder dem Geschmacksmustergesetz unterfallende Werke nur geschützt, soweit der Urheber deutlich mehr als eine alltägliche, routinemäßige Leistung erbringt. Bei anderen Werken genügt schon, dass der Urheber ein Minimum an Individualität eingebracht hat (sog. Kleine Münze), auch wenn sein Gestaltungsspielraum durch äußere Vorgaben eingeengt war.

So hat z.B. das LG München I (Urt. v. 11.12.2007 - Az.: 21 O 3262/08) entschieden, dass auch bloße Heiratsanzeigen urheberrechtlich geschützt sein können, ebenso wie Texturen in Second Life (LG Köln, Urt. v. 21.04.2008 - Az.: 28 O 124/08).

Durchschnittliche Musterverträge hingegen unterliegen nicht dem urheberrechtlichen Schutz, so das LG Stuttgart (Beschl. v. 06.03.2008 - Az.: 17 O 68/08).

 

Jetzt twittern / bookmarken:twitternblogmarksdel.icio.usde.lirio.usdigg.comDZoneFurlgoogle.comlive.comMister WongMyLink.denetscapenetvouzSpurlTechnoratiThisNextWebnewsWistsYahooMyWeb
Die URL dieser News lautet:
http://www.dr-bahr.com/news/agb-koennen-urheberrechtlich-geschuetzt-sein.html