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Kategorie: Presserecht

LG Hamburg: Altbundeskanzler Schröder hat keinen Anspruch auf Richtigstellung gegenüber "MoPo"

Der Altbundeskanzler Gerhard Schröder hat keinen Anspruch auf Richtigstellung hinsichtlich der Trunkenheitsfahrt von Bischöfin Käßmann gegenüber der Hamburger Zeitung "Morgenpost am Sonntag" <link http: www.online-und-recht.de urteile hamburger-zeitung-mopo-muss-keine-gegendarstellung-ueber-gerhard-schroeder-abdrucken-324-o-194-10-landgericht-hamburg-20100813.html _blank external-link-new-window>(LG Hamburg, Urt. v. 13.08.2010 - Az.: 324 O 194/10).

Hintergrund des Rechtsstreit und des in der Hamburger Zeitung erschienen Artikels war die Trunkenheitsfahrt der ehemaligen Bischöfin Käßmann. Ein Anwalt behauptete im Internet, dass der Kläger in Begleitung der Bischöfin gewesen sei. Die Zeitung "Mopo" veröffentlichte daraufhin einen Artikel unter der Überschrift

"War Herr S. der Beifahrer? Suff-Fahrt von Bischöfin K.: Hamburger Anwalt behauptet, Altkanzler saß neben ihr."

Das LG Hamburg lehnte die begehrte Richtigstellung an.

Das Ansehen des ehemaligen Kanzlers sei nicht nachhaltig allein dadurch beschädigt, dass er neben der ehemaligen Bischöfin gesessen habe. Es könne daraus vor allem nicht geschlossen werden, dass er von der Alkoholisierung gewusst und diese möglicherweise geduldet habe. Dieser Eindruck werde durch den Artikel nicht erweckt.

Auch sei der Artikel nicht geeignet, den Rückschluss zuzulassen, dass er mehr als ein nur freundschaftliches Verhältnis zu der Bischöfin pflege. 

 

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