Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Markenrecht

BPatG: "Autopack" als Marke für den Bereich Süßwaren eintragbar

Der Begriff "Autopack" ist als Marke für den Bereich Süßwaren eintragbar, da eine ausreichende Unterscheidungskraft vorliegt <link http: www.online-und-recht.de urteile markenschutz-fuer-autopack-fuer-den-bereich-suesswaren-25-w-pat-47-10-bundespatentgericht--20110210.html _blank external-link-new-window>(BPatG, Urt. v. 10.02.2011 - Az.: 25 W (pat) 47/10).

Der Kläger begehrte die Eintragung des Begriffs "Autopack" für den Bereich Süßwaren, Bonbons und Pralinen. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) wies die Klage ab. Die Wortteile "Auto" und "Pack" seien rein beschreibend und gingen über diesen Sinngehalt auch nicht hinaus.

Das BPatG hob die DPMA-Entscheidung auf. Es führte in seiner Begründung aus, dass der Begriff "Autopack" zwar in den einzelnen Bestandteilen rein beschreibend sein. In der Gesamtheit und insbesondere in Bezug auf die angemeldeten Waren und Dienstleistungen könne der Bezeichnung jedoch die Markenfähigkeit jedoch nicht abgesprochen werden.

Die Bezeichnung "Autopack" habe nach den allgemeinen Sprachregeln keinen klaren Bedeutungsgehalt und sei daher nicht beschreibend. In Bezug auf Süßwaren, Bonbons und Pralinen sei der Begriff zu unbestimmt und daher als Marke eintragbar.

Rechts-News durch­suchen

21. Mai 2026
Ein Händler darf Luxus-Kosmetik nicht im Wühltisch oder in beschädigter Verpackung verkaufen, wenn dies das Markenimage schädigt.
ganzen Text lesen
15. Mai 2026
Der EuG kippt die EUIPO-Entscheidung zu "Obelix"-Marke für Waffen und Sprengstoffe
ganzen Text lesen
07. Mai 2026
Das Wort "Steuerkiller“ bleibt für Steuerdienste als Marke ungeschützt, weil es nur die Senkung von Steuern verspricht und damit nicht die notwendige…
ganzen Text lesen
04. Mai 2026
Webinar mit RA Dr. Bahr "Update 2026: Werbeeinwilligungen nach DSGVO und UWG" am 16.06.2026
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen