Der Käufer eines Unfallfahrzeuge über eine Online-Autobörse trägt das wirtschaftliche Risiko, dass sich die Ware später als mangelhaft herausstellt, so das AG Düsseldorf <link http: www.online-und-recht.de urteile autoaufkaeufer-muss-schadens-restrisiko-einkalkulieren-235-c-11075-08-amtsgericht-duesseldorf-20090129.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 29.01.2009 - Az.: 235 C 11075/08).
Der Kläger war gewerblicher Autoaufkäufer. Die Beklagte, die Versicherung des Autoverkäufers, verkaufte ihm über eine Online-Autobörse einen Wagen, der einen Totalschaden erlitten hatte. Zur Ermittlung des Restwertes wurde ein Sachverständiger beauftragt, dessen Gutachten auf die Internet-Autobörse mit eingestellt wurde. Aufgrund dieses Gutachtens erwarb der Kläger den PKW zum Preis von 2.600,- EUR.
Als sich wenig später herausstellte, dass der Wagen deutlicher mehr Fehler aufwies, wollte der Kläger Schadensersatz.
Zu Unrecht wie das AG Düsseldorf entschied.
Kauft ein gewerblicher Autoaufkäufer ein Fahrzeug, das einen Totalschaden aufweist, über eine Online-Börse, so trage grundsätzlich der Käufer das wirtschaftliche Risiko für alle Mängel, die außerhalb des eigentlichen Unfallschadens liegen.
Denn es stelle die typische Konstellation beim Ankauf eines Unfallfahrzeugs dar, dass bei Einstellung des Fahrzeugs ins Internet und fehlender Besichtigungsmöglichkeit vor Abgabe des Zuschlags für den Kkäufer ein Risiko verbleibe.