Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Koblenz: Bezeichnung als "Größte Deutsche Fachkanzlei" irreführend

Der beklagte DGB Rechtsschutz war in Printmedien und im Internet unter der Bezeichnung "DGB Rechtsschutz: Größte Deutsche Fachkanzlei" und "Größte Deutsche Fachkanzlei" aufgetreten. Sie vertrat nur Gewerkschaftsmitglieder und diese nicht vor allen Gerichten.

Die Kläger waren Fachanwälte für Sozialrecht. Sie nahmen den Beklagten wegen der irreführenden Verwendung des Begriffs "Fachkanzlei" auf Unterlassung in Anspruch.

Das LG Koblenz (Urt. v. 06.03.2012 - Az.: 4 HK O 89/11) stimmte den Klägern zu. Die angesprochenen Verkehrskreise verstünden den Begriff "Fachkanzlei" dahin, dass es sich um eine Rechtsanwaltskanzlei handele, in der sich Berufsträger mit einer besonderen Qualifikation zusammengeschlossen hätten.

Die Beklagte beschäftige aber keine zugelassenen Rechtsanwälte und somit auch nicht solche, die zur Führung einer Fachanwaltsbezeichnung berechtigt seien. Sie vertrete darüber hinaus nur Gewerkschaftsmitglieder. Von ihrem Öffentlichkeitsauftritt angesprochen würden aber zunächst alle an einer Rechtsdienstleistung interessierten Verbraucher.

Rechts-News durch­suchen

04. Juni 2026
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die sich aus dem…
ganzen Text lesen
03. Juni 2026
Wer online Textilien verkauft, muss das Material direkt vor dem Kauf klar angeben.
ganzen Text lesen
27. Mai 2026
Wer eine Erbpachtwohnung online verkauft, muss Restlaufzeit und Erbbauzins klar im Inserat angeben.
ganzen Text lesen
26. Mai 2026
"Made in Germany" darf nicht auf der Umverpackung eines Desinfektionsmittels stehen, die Angabe der Unternehmenswebseite ist jedoch erlaubt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen