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BPatG: „Bleach & Go“ für Bereich Zahnputzmittel und Bleichmittel nicht eintragbar als Marke

Die Wortfolge "Bleach & Go" ist für den Bereich Bleichmittel und Zahnputzmittel nicht als Marke eintragbar. Die Wortfolge ist geeignet, die schnelle und unkomplizierte Zahnbehandlung zu beschreiben. Es fehlt daher an der erforderlichen Unterscheidungskraft (BPatG, Beschl. v. 10.11.2011 - Az.: 24 (pat) 46/10).

Die Richter des BPatG lehnten eine Eintragung ab.

Die Marke sei rein beschreibend. Jeder durchschnittliche Verbraucher werde darin insbesondere die schnelle und unkomplizierte Behandlungsmethode für das Aufhellen von Zähnen erkennen.

 Insofern habe der Marke von Anfang an ein absolutes Schutzhindernis entgegengestanden.

 

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