Die Bundesnetzagentur (BNA) untersagt die Rechnungslegung und Inkassierung bei bestimmten R-Gesprächen, so eine <link http: www.bundesnetzagentur.de cln_1911 shareddocs pressemitteilungen de _blank external-link-new-window>aktuelle Pressemitteilung der Behörde.
Seit Anfang diesen Jahres hätten Verbraucher Anrufe erhalten, bei denen ihnen mitgeteilt worden sei, dass ein Auslands-R-Gespräch für sie vorliege. Die Angerufenen wurden dann aufgefordert, die Taste "1" zu wählen, wenn sie das R-Gespräch annehmen wollten.
Nach Drücken der Taste stellte sich heraus, dass in Wahrheit kein Gespräch vorlag.
Das ausgesprochene Verbot gilt rückwirkend für den Zeitraum ab 18. Februar 2012.