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Kategorie: Onlinerecht

BNA untersagt Abrechnung von R-Gesprächen

Die Bundesnetzagentur (BNA) untersagt die Rechnungslegung und Inkassierung bei bestimmten R-Gesprächen, so eine <link http: www.bundesnetzagentur.de cln_1911 shareddocs pressemitteilungen de _blank external-link-new-window>aktuelle Pressemitteilung der Behörde.

Seit Anfang diesen Jahres hätten Verbraucher Anrufe erhalten, bei denen ihnen mitgeteilt worden sei, dass ein Auslands-R-Gespräch für sie vorliege. Die Angerufenen wurden dann aufgefordert, die Taste "1" zu wählen, wenn sie das R-Gespräch annehmen wollten.

Nach Drücken der Taste stellte sich heraus, dass in Wahrheit kein Gespräch vorlag. 

Das ausgesprochene Verbot gilt rückwirkend für den Zeitraum ab 18. Februar 2012.

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