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Bundesregierung: Keine erneute Reform der Telefonwerbung

Wir hatten vor kurzem über die angedachte (erneute) Gesetzesreform der Telefonwerbung berichtet. Der Bundesrat hatte einen Gesetzesentwurf des Landes Nordrhein-Westfalen in den Bundestag eingebracht.

Angedacht waren mehrere Reform-Punkte:

- telefonisch geschlossene Verträge müssen vom Verbraucher bestätigt werden (sog. große Bestätigungslösung)
- Einwilligung in Werbeanrufe ausnahmslos nur noch schriftlich
- besondere Pflichten bei Inkasso-Dienstleistungen aus Fernabsatzverträgen

Zur Kritik an der großen Bestätigungslösung vgl. das CallCenter-Profi-Interview von RA Dr. Bahr "Verbraucherschutz läuft Amok".

Die Bundesregierung hat nun erklärt, das aktuelle Gesetzesvorgaben nicht aufzugreifen. Stattdessen verwies das Kabinett auf die komplizierte Rechtslage und dass es weiteren rechtlichen Prüfungsbedarf gebe.

Die NRW-Verbraucherministerin kritisiert diese Entscheidung in einer aktuellen Pressemitteilung.

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