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Law-Vodcast: Deutsches Kopplungsverbot bei Gewinnspielen europarechtswidrig
Auf Law-Vodcast.de, dem 1. deutschen Anwalts-Video-Blog, gibt es heute einen Film zum Thema "Gewinnspielrechtliches Kopplungsverbot in Deutschland europarechtswidrig".
Inhalt:
Jeder Jurist im 1. Semester und jeder Neuling im Marketing kennt es: Das gewinnspielrechtliche Kopplungsverbot: Es darf kein Gewinnspiel angeboten werden, das mit dem Warenabsatz des Spiel-Veranstalters verbunden ist.
In concreto: Die Deutsche Telekom darf keine Karten zur nächsten Fussball-Weltmeisterschaft verlosen und eine Teilnahme davon abhängig machen, dass man ihr Produkt X oder Y erwirbt.
Nun hat der Europäische Gerichtshof (Urt. v. 14.01.2010 – Az.: C-304/08) im Januar 2010 ein Urteil gefällt, dass dem deutschen Gesetzgeber und der bisherigen deutschen Rechtsprechung wohl gar nicht gefallen wird.
Mit dieser Entscheidung beschäftigt sich das heutige Video.
http://www.dr-bahr.com/news/deutsches-kopplungsverbot-bei-gewinnspielen-europarechtswidrig.html
