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Kategorie: Onlinerecht

KG Berlin: Drohung mit Online-Veröffentlichung keine strafbare Nötigung

Droht ein Anwalt mit der Online-Veröffentlichung von bestimmten Tatsachen, so handelt es sich hierbei um keine strafbare Nötigung <link http: openjur.de u _blank external-link-new-window>(KG Berlin, Beschl. v. 29.02.2012 - Az.: (4) 121 Ss 30/12 (54/12)).

Weil eine vereinbarte Zahlung der Gegenseite ausblieb, schrieb der angeklagte Rechtsanwalt:

"Darüber hinaus werden wir den Lebenssachverhalt unter den Keywörtern (...) ins Internet stellen. Es tut mir leid, solche Maßnahmen anzukündigen und dann auch umzusetzen. Weiteres Schieben lassen wir jedoch nicht zu."

Dies stufte die untere Instanz als strafbare Nötigung ein. Das KG Berlin hob nun die Verurteilung auf und sprach den Advokaten frei.

Die Ankündigung der Veröffentlichung des Lebenssachverhalts im Internet stelle nach ihrem Wortlaut lediglich eine allgemein gehaltene, unspezifische Ankündigung von Schwierigkeiten dar, die regelmäßig nicht den Tatbestand der Drohung mit einem empfindlichen Übel erfülle.

Daher liege auch keine Nötigung vor.

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