Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

AG Chemnitz: Durch Absendung der Registrierungsdaten auf Webseite werden AGB von melango mit einbezogen

Für die Einbeziehung von AGB reicht es nach Meinung des AG Chemnitz <link http: www.online-und-recht.de urteile einbeziehung-der-agb-von-melango-durch-platzierung-neben-anmeldebutton-auf-webseite-13-c-1095-10-amtsgericht-chemnitz-20100805.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 05.08.2010 - Az.: 1095/10) aus, wenn beim Vertragsschluss auf die Bestimmungen mittels eines Links hingewiesen wird.

Die Parteien stritten um einen Online-Vertrag und ob wirksam die klägerischen AGB einbezogen wurden. Der Beklagte argumentierte, dass die Regelungen nicht Teil des Vertrages geworden seien, da er der Einbeziehung nicht explizit zugestimmt habe. Die AGB seien lediglich neben dem normalen Anmeldebutton verlinkt gewesen. Eine gesonderte Zustimmungshandlung sei nicht abgefragt worden.

Das AG Chemnitz ließ dies jedoch ausreichen und bejahte die Einbeziehung der AGB.

Es sei rechtlich ausreichend, wenn die AGB in der Nähe des Anmeldebuttons erwähnt und verlinkt würden. Ein gesonderter Hinweis mit getrennter Zustimmung sei nicht erforderlich.

Rechts-News durch­suchen

09. Juni 2026
Das Einstellen eines Hitler-Bildes im privaten WhatsApp-Status bleibt straflos, wenn nur enge, persönliche Kontakte das Bild sehen können.
ganzen Text lesen
09. Juni 2026
Meta muss 100.000,- EUR Ordnungsgeld, weil das Unternehmen falsche Vorwürfe gegen einen Soldaten auf Facebook zu spät löschte.
ganzen Text lesen
08. Juni 2026
Die Billigung des russischen Angriffskriegs in einem öffentlich einsehbaren Internet-Posting erfüllt den Straftatbestand der Billigung von Straftaten.
ganzen Text lesen
08. Juni 2026
Ein "Like" unter einem beleidigenden Facebook-Kommentar stellt nicht automatisch eine Ehrenbeleidigung dar, sondern kann je nach Kontext nur…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen