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Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: E-Mail-Kontakt von Iberia nur für eingegrenzten Kundenkreis unzulässig

Die spanische Fluggesellschaft Iberia verhält sich rechtswidrig, wenn sie auf ihrer spanischen Internetseite, die auch in deutscher Sprache für deutsche Kunden abgerufen werden kann, ein E-Mail-Kontaktformular anbietet, welches nur dann genutzt werden kann, wenn der Kunde dem Kundenbindungsprogramm "Iberia Plus" beitritt. Es muss gewährleistet sein, dass alle Kunden jederzeit einfach und kostenfrei mit dem Diensteanbieter Kontakt aufnehmen können <link http: www.online-und-recht.de urteile fluggesellschaft-iberia-muss-e-mail-kontakt-fuer-alle-kunden-ermoeglichen-15-o-41-10-landgericht-berlin-20101102.html _blank external-link-new-window>(LG Berlin, Urt. v. 02.11.2010 - Az.: 15 O 41/10).

Die spanische Fluggesellschaft Iberia bot ihren Kunden auf ihrer Webseite die Möglichkeit, E-Mails im Zusammenhang mit einem Vielfliegerprogramm zu senden und in diesem Zusammenhang auch der Nutzung personenbezogener Daten zu widersprechen. Diese Möglichkeit bestand allerdings nur, wenn der Kunde an dem Kundenbindungsprogramm "Iberia Plus" teilnahm. Anderen Kunden stand diese Kontaktmöglichkeit nicht zu.

Die Richter hielten für rechtswidrig.

Es erklärte in seiner Begründung, dass Iberia rechtswidrig handle, wenn sie eine E-Mail-Adresse nur für diejenigen Nutzer bereit halte, die Mitglied des Programms "Iberia Plus" seien. Für die anderen Kunden, die Datenverarbeitung widersprechen möchten, halte die Fluggesellschaft keine Mail-Adresse parat, so dass sowohl spanische als auch deutsche Rechtsvorschriften verletzt würden.

Denn hiernach sei die Beklagte als Anbieterin verpflichtet, allen Kunden auf elektronischem Wege ständig, einfach, direkt und kostenfrei bestimmte Informationen zugänglich zu machen. Gleiches gelte für die Möglichkeit, der Nutzung personenbezogener Daten zu widersprechen. Nur so sei eine direkte und effektive Kommunikation gewährleistet. 

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