Der BGH <link http: www.online-und-recht.de urteile intime-fotos-muessen-nach-beziehungsende-geloescht-werden--bundesgerichtshof-20151013 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 13.10.2015 - Az.: VI ZR 271/14) hat entschieden, dass der Ex-Partner intime intime Fotos nach Beziehungsende löschen muss.
Der offizielle Leitsatz lautet:
"Fertigt im Rahmen einer intimen Beziehung ein Partner vom anderen intime Bild- oder Filmaufnahmen, kann dem Abgebildeten gegen den anderen nach dem Ende der Beziehung ein Löschanspruch wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts zustehen, wenn er seine Einwilligung in die Anfertigung und Verwendung der Aufnahmen auf die Dauer der Beziehung - konkludent - beschränkt hat."