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Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamm: Forum-Betreiber einer Tierschutz-Organisation darf nicht jegliche Berichterstattung verboten werden

Das OLG Hamm <link http: www.foren-und-recht.de urteile haftung-eines-forum-betreibers-bei-kritischer-berichterstattung-3-u-9-09-oberlandesgericht-hamm-20090503.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 03.05.2009 - Az.: 3 U 9/09) hat entschieden, dass ein Forum-Betreiber grundsätzlich auf seiner Internetseite im Rahmen einer Anti-Pelz-Kampagne einer Tierschutz-Organisation kritisch über eine Modefirma berichten darf. Die Meinungsfreihit hat solange Vorrang, solange im Forum nicht konkret zu Straftaten aufgefordert wird.

Der Beklagte, Betreiber eines Online-Forums, informierte über verschiedene Aktionen der Tierrechts-Szene. So veröffentlichte er u.a. eine Vielzahl von Terminen, an denen die Tierrechtler Aktionen planten, die teilweise strafrechtlich relevant waren. Des weiteren unterstützte er die Tierrechtler mit finanziellen Mitteln und übernahm Rechtshilfekosten.

Die Klägerin war eine betroffene Modefirma, die das Handeln des Beklagten für rechtswidrig hielt, weil er durch das Forum konkret den Aufruf zu Straftaten gegen die Klägerin unterstütze.

Dieser Ansicht erteilten die Hammer Richter eine klare Absage. Der Beklagte hafte grundsätzlich nicht.

Es reiche nicht aus, dass die Klägerin einzelne Passagen innerhalb des Forums kritisiere, nur weil diese nicht in das geschäftliche Konzept der Klägerin passten. Ein Verbot jeglicher Berichterstattung sei rechtswidrig.

Nach Ansicht des Gerichts ziele der Gesamtkontext der Berichterstattung nicht darauf ab, den Leser konkret zu Straftaten gegenüber der Klägerin aufzufordern. Eine Einflussnahme in diese Richtung sei nicht ersichtlich. Nur weil der Beklagte das Vorgehen der Klägerin nicht billige, bedeute das nicht, dass die gesamte Berichterstattung rechtswidrig sei.

Solange der Forenbetreiber nicht konkret zu Straftaten aufrufe oder einen solchen Aufruf unterstütze, habe die Meinungsfreiheit Vorrang.

 

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