GlüStV-Reform: EU-Notifizierungsverfahren gestartet

Die Staatskanzlei Sachsen-Anhalt hat am 15.04.2011 das EU-Notifizierungsverfahren zur Reform des Glücksspiel-Staatsvertrages eingeleitet. Die offizielle Webseite der Europäischen Kommission dazu findet sich hier

Der Meldung liegt auch der aktuelle Entwurf (Stand: 14.04.2011) des Glücksspiel-Staatsvertrages bei.

Deutschland muss - wie alle anderen EU-Länder - bestimmte binnenmarktrelevante Gesetze der Europäischen Kommission anzeigen. Erst nach Ablauf einer mehrmonatigen Sperrfrist kann Deutschland das geplante Gesetzesvorhaben dann verabschieden.

 

 

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