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OLG Koblenz: Beteiligung an einem Lottogewinn

Der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz hat am 26. Januar 2006 über eine Klage verhandelt, mit der eine Klägerin die Beteiligung an einem Lottogewinn gefordert hat. Der Beklagte hatte den Lottoschein eingereicht. Der Gewinn von mehreren Millionen Euro war ihm ausgezahlt worden. Die Klägerin hat behauptet, der Beklagte habe mit zwei weiteren Personen eine Tippgemeinschaft gebildet. Sie hat von dem Beklagten den Anteil verlangt, der auf die beiden anderen Personen entfällt. Diese beiden Personen haben ihre Ansprüche an die Klägerin abgetreten.

Das Landgericht Koblenz hatte in erster Instanz die Klage abgewiesen.

Das Oberlandesgericht Koblenz hat nach Anhörung der Prozessparteien und Vernehmung der beiden Personen, die mit dem Beklagten eine Tippgemeinschaft gebildet haben sollen, die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts zurückgewiesen. Die Richter des 5. Zivilsenats sind – wie bereits das Landgericht – der Darstellung der Klägerin nicht gefolgt. Die Richter gehen davon aus, dass es eine Tippgemeinschaft nicht gegeben hat.

Aktenzeichen : 5 U 1147/05

Quelle: Pressemitteilung des OLG Koblenz v. 31.01.2006

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