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LG Köln: Grundrecht der Berufsfreiheit steht Verbot von Online-Glücksspielen nicht entgegen

Das LG Köln (Urt. v. 09.07.2009 - Az.: 31 O 599/08) hat in einer aktuellen Entscheidung noch einmal bestätigt, dass das Verbot von Online-Glücksspielen verfassungsgemäß ist.

Die im Glücksspiel-Staatsvertrag (GlüStV) enthaltenen Regelungen griffen zwar in das Grundrecht der Berufsfreiheit ein, seien jedoch aber gerechtfertigt.

Denn die Regelungen des GlüStV zielten aufgrund der zentralen Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts konsequent darauf ab, die Wettsucht und Spielleidenschaft zu bekämpfen. Die Vorschriften dienten der aktiven Suchprävention, die im Rahmen einer Abwägung in den Vordergrund trete. Ebenso wirksame, aber weniger einschneidende Maßnahmen seien nicht ersichtlich, so dass das Verbot der Online-Glücksspielangebote verhältnismäßig und damit rechtmäßig sei.

 

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