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Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamburg: Internet-Presseartikel über jugendliche Promi-Söhne rechtswidrig

Die Online-Berichterstattung mit voller Namensnennung über die geringfügigen Straftaten zweier Söhne eines bekannten deutschen Schauspielers ist unzulässig, da aufgrund der Minderjährigkeit der Täter dem Anonmyitätsschutz Vorang einzuräumen ist, so das OLG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile online-berichterstattung-ueber-promi-bruederpaar-unzulaessig-7-u-33-09-oberlandesgericht-hamburg-20090901.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 01.09.2009 - Az.: 7 U 33/09).

Die Söhne eines bekannten deutschen Schauspielers und Sängers standen im Verdacht, in einer öffentlichen Telefonzelle den Hörer abgerissen und ein Blumenbeet beschädigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft verfolgte die Handlungen nicht weiter.

Die Beklagte schrieb - unter voller Nennung der Namen - über die Ereignisse:

""Wüste Randale in Münchner Innenstadt! (…) Blumenbeete zerstört, Telefonzelle auseinandergenommen (…) Allerdings droht dem Promi-Brüderpaar jetzt ein Verfahren wegen Sachbeschädigung."

Dies hielten die Hamburger Richter für unzulässig.

Zwar bestehe ein gewisses öffentliches Informationsinteresse an der Berichterstattung, da sie die Söhne eines prominenten Film-Darstellers seien. Es sei jedoch zu berücksichtigen, dass beide Personen noch minderjährig und demnach besonders schutzbedürftig seien. Somit sei grundsätzlich anonym über die Ereignisse zu berichten.

Auch spreche gegen eine identifizierende Darstellung, dass die vorgeworfenen Straftaten von keinem besonders schweren Gewicht gewesen sein, sondern eher als "übermütiges Verhalten von Jugendlichen" zu bewerten sei. Auch aus diesem Grunde seien die Minderjährigen zu schützen.

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