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Kategorie: Presserecht

VG Köln: Jugendgefährdende NPD-Zeitschrift in Schule verboten

Dem Landesverband der Jugendorganisation der NPD ist es nicht gestattet, in Schulen Zeitschriften zu verteilen, die gewaltverherrlichend und geeignet sind, Rassenhass zu wecken <link http: www.online-und-recht.de urteile npd-darf-rechtsextreme-und-gewaltverherrlichende-schriften-nicht-in-schulen-verteilen-22-k-181-08-verwaltungsgericht-koeln-20100323.html _blank external-link-new-window>(VG Köln, Urt. v. 23.03.2010 - Az.: 22 K 181/08).

Bei dem Kläger handelte es sich um den Landesverband der Jugendorganisation der NPD. Er plante, in Schulen kostenlose Zeitschriften zu verteilen. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien war der Auffassung, dass die Beiträge in der Zeitschrift rassistisch und gewaltverherrlichend seien. Beispielsweise sei der Artikel mit der Überschrift: "Mach Deinen Schulhof zur nationalbefreiten Zone" geeignet, rechtsextrem motivierte Gewalt zu schüren.

Vor allem Personen mit Migrationshintergrund, Homosexuelle, Juden und Behinderte würden in der Zeitschrift in massiver Weise in ihrer Ehre verletzt. Daher nahm die Bundesprüfstelle die Zeitung auf ihren Index für jugendgefährdende Zeitschriften auf. Hiergegen wandte sich der Kläger.

Die Kölner Verwaltungsrichter wiesen die Klage ab.

Sie erklärten, dass die Zeitschrift zum überwiegenden Teil Beiträge enthalte, die verrohend wirkten, zu Gewalttätigkeit animierten und Rassenhass schürten.

Der Nationalsozialismus werde verherrlicht und gerade Schüler ausländischer Herkunft würden pauschal als potentielle Gefahr dargestellt. Es werde darüber hinaus deutlich, dass Homosexuelle, Juden und Behinderte in den Artikeln in massiver Weise beleidigt würden. 

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