Bei sexuellen Dienstleistungen, die online ersteigert werden, besteht grundsätzlich kein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht (AG Stuttgart, Urt. v. 07.03.2012 - Az.: 50 C 6193/11).
Der Kläger hatte auf einer Online-Plattform sexuelle Dienstleistungen von Dominas erworben. Später widerrief er diesen Vertrag nach den fernabsatzrechtlichen Vorschriften.
Zu Unrecht wie nun das AG Stuttgart urteilte.
Es bestünde kein Widerrufsrecht, denn bei der ersteigerten Leistung handle es sich um "Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitgestaltung" <link http: www.gesetze-im-internet.de bgb __312b.html _blank external-link-new-window>(§ 312b Abs.3 Nr.6 BGB). Diese Fälle seien ausdrücklich vom Fernabsatzrecht ausgenommen.