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BPatG: Keine Markenfähigkeit der Bezeichnung "WM 2010" für Kleidung und Süßwaren

Das BPatG (Beschl. v. 25.11.2009 - Az.: 25 W (pat) 28/09) hat entschieden, dass die Bezeichnung "WM 2010" nicht als Marke für die Bereiche Kleidung, Süßwaren sowie Druckereierzeugnisse eintragbar ist.

Dem Wort fehle jede die notwendige Unterscheidungskraft, so die Richter.

Denn jeder durchschnittliche Verbraucher werde das Schlagwort mit der Fußball-Weltmeisterschaft 2010 in Südafrika in Verbindung bringe. Diese Beziehung sei jedem geläufig.

Bereits zur WM 2006 hatte es eine markenrechtliche Schlacht um den Begriff "WM 2006" gegeben, den der BGH (Beschl. v. 27.04.2006 – Az.: I ZB 96/05 und I ZB 97/05) schließlich mit einem Machtwort beendete.


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