Der Suchmaschinen-Betreiber Google ist nicht verpflichtet, rechtswidrige oder ungenaue Snippets aus seinem Index zu löschen <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile google-haftet-nicht-fuer-moegliche-rechtsverletzung-durch-snippets-10-u-59-11-kammergericht-berlin-20110725.html _blank external-link-new-window>(KG Berlin, Beschl. v. 25.07.2011 - Az.: 10 U 59/11).
Geklagt hatte ein bekannter Buch-Autor. Nach Eingabe seines Namens bei Google erschien im Suchergebnis der Auszug eines Artikels, welcher in einer großen Tageszeitung erschienen war. In diesem sogenannten Snippet hieß es:
"Showbusiness: Eklat - (…) tritt unter Buhrufen ab..."
Der Artikel war die satirische Zusammenfassung einer Abendveranstaltung des Autors. Dieser sah sich durch den Snippet in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt, denn durch den begrenzten Text-Auszug werde ein gänzlicher Eindruck erweckt, nämlich u.a., dass die Zuschauer mit seiner Leistung unzufrieden gewesen seien.
Die Berliner Richter erteilten dem Kläger eine Abfuhr.
Google sei nicht verpflichtet, (möglicherweise rechtsverletzende) Snippets manuell zu entfernen. Dem durchschnittlich aufmerksamen User sei nämlich durchaus bewusst, dass der Inhalt der Suchmaschinen vollautomatisch erfasst werde und niemals den gesamten Inhalt und die Kernaussage des eigentlichen Webseiten-Inhalts aufzeigen könne.
Die Aussagen und die Snippets müssten immer im Rahmen der vom Medium und der Technik vorgegebenen Verhältnisse betrachtet werden. Die von Google angezeigten Snippets könnten daher nicht als Zusammenfassung der Internetseiten gesehen werden. Dies sei derartig eindeutig, dass Google nicht hafte.
Die Entscheidung liegt auf einer Linie mit den Urteilen des OLG Hamburg (<link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile google-haftet-nicht-fuer-rechtswidrige-snippets-3-u-67-11-oberlandesgericht-hamburg-20110526.html _blank external-link-new-window>Urt. v. 26.05.2011 - Az.: 3 U 67/11; <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile oberlandesgericht-hamburg-20070220.html _blank external-link-new-window>OLG Hamburg, Urt. v. 20.02.2007 - Az.: 7 U 126/06).