Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Markenrecht

OLG Köln: Irreführung durch Markenverlängerungs-Anschreiben eines privaten Dienstleisters

Ein Schreiben, in dem an die Verlängerung einer eingetragenen Marke erinnert wird, ist irreführend, wenn nicht erkennbar ist, dass es sich um das Schreiben eines privaten Dienstleisters handelt und das Anschreiben eine nicht vorhandene Beziehung zum Deutschen Patent- und Markenamt vorspiegelt <link http: www.online-und-recht.de urteile erinnerungsschreiben-eines-privaten-dienstleisters-fuer-markenverlaengerung-ist-irrefuehrend-6-u-166-10-oberlandesgericht-koeln-20110216.html _blank external-link-new-window>(OLG Köln, Urt. v. 16.02.2011 - Az.: 6 U 166/10).

Die Beklagte wies Markeninhaber auf den baldigen Ablauf der Schutzfrist ihrer jeweils eingetragenen Marke hin. Das Schreiben enthielt das Angebot auf Abschluss eines Vertrags gegen Entgelt mit der Beklagten.
 
Die Kölner Richter stuften das Schreiben als irreführend ein.

Das Erinnerungsschreiben sei geeignet, den Empfänger über seine Herkunft zu täuschen. Dem Empfänger werde der Eindruck vermittelt, es handle sich dabei um ein Schreiben einer Behörde.

Staatliche Institutionen käme ein besonderes Ansehen im geschäftlichen Verkehr zu, weshalb Angaben oder Hinweise auf eine solche Zugehörigkeit irreführend und unzulässig seien.

Die Beklagte suggeriere eine nicht vorhandene Beziehung zum Deutschen Patent- und Markenamt, insbesondere durch die Verwendung ähnlicher Formulare. Die Angabe der Registernummer, die Verwendung eines Siegels und eines Aktenzeichens verstärkten den Eindruck, dass es sich um ein behördliches Schreiben handele und eben nicht um das Angebot eines privaten Dienstleisters.
 
Das Erinnerungsschreiben der Beklagten sei folglich unzulässig.  

Rechts-News durch­suchen

04. Juni 2026
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die sich aus dem…
ganzen Text lesen
03. Juni 2026
Wer online Textilien verkauft, muss das Material direkt vor dem Kauf klar angeben.
ganzen Text lesen
27. Mai 2026
Wer eine Erbpachtwohnung online verkauft, muss Restlaufzeit und Erbbauzins klar im Inserat angeben.
ganzen Text lesen
26. Mai 2026
"Made in Germany" darf nicht auf der Umverpackung eines Desinfektionsmittels stehen, die Angabe der Unternehmenswebseite ist jedoch erlaubt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen