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OLG Düsseldorf: Meta-Tags verletzen keine Markenrechte

Das OLG Düsseldorf (Urt. v. 15.07.2003 - Az.: 20 U 21/03) hatte darüber zu entscheiden, ob Meta-Tags die Rechte eines Marken-Inhabers verletzen.

Im vorliegenden Fall benutzten die Beklagten in mehrfacher Weise (als Domain-Name, in der Überschrift, in den Meta-Tags) den Begriff "Impuls" auf ihrer Webseite. Die Klägerin, Inhaberin einer entsprechenden eingetragenen Marke, verlangte Unterlassung von den Beklagten.

Diesem Ansinnen haben die Düsseldorfer Richter nur zum Teil entsprochen, nämlich in Hinsicht auf den Domain-Namen und die Überschrift:

"Die Verwendung des Wortes "Impuls" in Alleinstellung als Überschrift auf der Website und die Verwendung des Domainnamens "impuls-private-krankenversicherung-im-vergleich.de" wirken als kennzeichenmäßige Benutzung."

Bei der Meta-Tag-Benutzung dagegen verneint das Gericht einen Anspruch:

"Die Verwendung des Wortes "Impuls" als Meta-Tag, die bewirkt, dass die Internetseite der Beklagten bei Eingabe von "Impuls" als Suchwort von Suchmaschinen als Treffer aufgeführt wird, stellt keine kennzeichenmäßige Benutzung der Unternehmensbezeichnung der Klägerin im Sinne von § 15 MarkenG dar. (...)

Abzustellen ist auf den Eindruck, der bei den beteiligten Verkehrskreisen, die eine Suchmaschine benutzen, entsteht, wenn eine bestimmte Website als Treffer aufgeführt wird, nachdem eine geschäftliche Bezeichnung (...) in eine Suchmaschine eingegeben wurde. Es kann nicht ohne weiteres (... ) angenommen werden, dass sich der (Suchmaschinen-) Benutzer bei Eingabe des fraglichen Wortes auf der Website des Inhabers der betreffenden Unternehmensbezeichnung oder Marke wähnen würde; ebenso wenig gerechtfertigt erscheint die Annahme, es werde der Eindruck vermittelt, dass auf der angezeigten Website Waren des Zeicheninhabers erhältlich seien (OLG München CR 2000, 461, 462). Auch kann nicht der vom Landgericht Mannheim (CR 1998, 306) vertretenen Ansicht gefolgt werden, dass mit dem (fremden) Suchwort auf den eigenen Geschäftsbetrieb hingewiesen und dadurch die unzutreffende Annahme einer wirtschaftlichen oder gesellschaftsrechtlichen Verbindung hervorgerufen werde. (...)

Richtigerweise ist vielmehr festzustellen, dass sich die angesprochenen Verkehrskreise ihre Vorstellung von der Kennzeichnung der Waren oder Dienstleistungen anhand des wahrnehmbaren Inhalts der Website, die als Treffer aufgeführt wird, bilden.
"

Auch wettbewerbsrechtliche Bedenken hat das OLG Düsseldorf nicht:

"Ein solches Aufdrängen ist (...) wettbewerbsrechtlich weder unter dem Gesichtspunkt der Irreführung noch unter dem der Belästigung nach §§ 1, 3 UWG zu beanstanden.

Bei dem Suchwort "Impuls" handelt es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache, dass, (...) in vielfältigen Bedeutungszusammenhängen benutzt werden kann. Bei derart allgemein gehaltenen Suchbegriffen sind die Trefferlisten von Internet-Suchmaschinen sehr groß und der solche Begriffe eingebende Benutzer rechnet damit, eine Vielzahl von Domains angezeigt zu bekommen, die ihn nicht interessieren und nur entfernt mit dem Suchwort in Zusammenhang stehen und die er deshalb in der Regel auch nicht anklicken und aufgreifen wird."


Eine überaus interessante Entscheidung, die von den bisherigen Urteilen abweicht und somit weitgehend Neuland betritt. Vgl. dazu die Rechts-FAQ von RA Dr. Bahr: Meta-Tags. Es bleibt abzuwarten, ob sich diese Argumentation in der Rechtsprechung durchsetzen wird.

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