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Kategorie: Markenrecht

BPatG: Perpetuum mobile nicht patentierbar

Ein Perpetuum mobile ist mangels seiner technischen Brauchbarkeit nicht patentierbar, da es anerkannten naturwissenschaftlichen Gesetzen widerspricht <link http: www.online-und-recht.de urteile perpetuum-mobile-nicht-patentierbar-9-w-pat-28-08-bundespatentgericht--20120229.html _blank external-link-new-window>(BPatG, Beschl. v. 29.02.2012 - Az.: 9 W (pat) 28/08).

Der Kläger beantragte die Eintragung eines Patents. Einmal in Gang gesetzt sollte diese Konstruktion ganz von selbst weiterlaufen und dabei anhaltend Arbeit verrichten und einen Energieüberschuss produzieren.

Das Deutsche Patent- und Markenamt lehnte den Antrag ab. Auch das später angerufene BPatG war dieser Ansicht.

Ein geschlossenes System, dass ohne Energiezufuhr von außen selbstständig in der Lage sei, Energie zu produzieren und immerwährend in Bewegung bliebe, widerspreche naturwissenschaftlichen Gesetzen. Ein solches System sei unmöglich herstellbar, da bei Umwandlung einer Energieform in eine andere immer "Verluste" auftreten würden und die nutzbare Energie dadurch immer geringer werde.

Eine wie vom Kläger beschriebene Vorrichtung sei daher mangels technischer Brauchbarkeit als Perpetuum mobile einzustufen und somit nicht patentierbar. 

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