Es gibt einen neuen Aufsatz von RA Menke: <link http: www.heilmittel-und-recht.de und-es-geht-doch-verguenstigungen-und-rabatte-im-heilmittelbereich-teil-1.html _blank external-link-new-window>"Und es geht doch: Vergünstigungen und Rabatte im Bereich der Heilmittel - Teil 1".
Grundsätzlich ist es Unternehmen in Deutschland erlaubt, Verbraucher durch Preisnachlässe, Bonussysteme, kleine Werbegeschenke oder Ähnliches von ihren Produkten zu überzeugen. Im Bereich der Heilmittelwerbung sind solche Marketingmaßnahmen jedoch äußerst problematisch. Das Heilmittelwerbegesetz sieht nämlich ein umfassendes Verbot der Gewährung kostenloser Vorteile bzw. von Vergünstigungen vor.
Der Aufsatz zeigt den betroffenen Pharma-Unternehmen, Apothekern und Ärzten Tipps und Tricks auf, wie legal trotz bestehendem Verbot Rabatte, Vergünstigungen und Werbegeschenke ausgesprochen werden können.