Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG München: Download + Weiterverkauf von Internet-Bildern illegal

Entscheidung des LG München I (Az.: 21 O 5250/03):

Die Klägerin berichtet in einem Internetportal über Veranstaltungen in München und Frankfurt und veröffentlicht dabei Fotos von Abendveranstaltungen, die von ihren Mitarbeitern, sogenannten "Nachtagenten" aufgenommen werden.
Die Beklagte hat drei Fotos, die eine "Nachtagentin" in einer Münchner Diskothek aufgenommen hatte und auf denen die Freundin eines bekannten Fußballspielers abgebildet war, vom Internetportal heruntergeladen und an zwei große deutsche Verlagshäuser verkauft, bei denen diese Fotos auf den Titelseiten erschienen sind.

Da die Klägerin vortrug, dass die Beklagte die Fotos ohne ihre Zustimmung heruntergeladen, den Copyright –Vermerk retuschiert und sie dann verkauft hatte, erließ die für Urheberrechtsstreitigkeiten zuständige 21. Zivilkammer eine einstweilige Verfügung, mit der die Beklagte verpflichtet wurde, Auskunft über den Umfang der Verwertung der Bilder zu erteilen.

Die Beklagte kam dem zwar nach, wehrte sich aber gegen die Kosten des Verfahrens, u.a. mit der Begründung, sie werde durch das Herunterladen nicht zu deren "Herstellerin" i.S. des Urheberrechts, so dass sie nicht zur Auskunft über den weiteren Vertriebsweg der Fotos verpflichtet sei.
Dem folgte das Gericht nicht. Das Herunterladen und Weiterverkaufen der Fotos stelle eine offensichtliche Rechtsverletzung dar, so dass sie auskunftspflichtig ist und die Kosten des Rechtsstreits tragen muss.

Quelle: Pressemitteilung des LG München v. 08.07.2003

Rechts-News durch­suchen

08. Juni 2026
Die Billigung des russischen Angriffskriegs in einem öffentlich einsehbaren Internet-Posting erfüllt den Straftatbestand der Billigung von Straftaten.
ganzen Text lesen
08. Juni 2026
Ein "Like" unter einem beleidigenden Facebook-Kommentar stellt nicht automatisch eine Ehrenbeleidigung dar, sondern kann je nach Kontext nur…
ganzen Text lesen
05. Juni 2026
Der EuG kippt Metas Torwächter-Status für den Bereich Marketplace nach dem Digital Markets Act (DMA), bestätigt ihn aber für den Bereich Messenger.
ganzen Text lesen
05. Juni 2026
Wer IBAN und Kreditkartendaten in einem Chat preisgibt und später irrtümlich eine Zahlung freigibt, erhält keinen Ersatz aus der Hausratversicherung…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen