|
|
|||
| 19.09.2003 LG Frankfurt: Speicherpflicht bei Anonymizer-Dienst AN.ON rechtswidrig | |||
neu: Diese Infos vorlesen Das LG Frankfurt (Urt. v. 15.09.2003 - 5/6 Qs 47/03) hat in einem schon länger schwelenden Verfahren (vgl. Eine aktuelle Pressemitteilung von den Betreibern gibt es unter http://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/presse/anonip3.htm. Zugleich hat AN.ON einen ausführlichen Bericht über die gesamten Ereignisse zusammengestellt. Er ist insbesondere deswegen interessant, weil er von den ersten Kontaktversuchen durch das BKA bis hin zu den gerichtlichen Entscheidungen alles feinsäuberlich auflistet. Der Bericht ist hier downloadbar. Über die Beschwerde gegen die richterliche Beschlagnahme-Verfügung (vgl. die Kanzlei-Info v. 03.09.2003) wurde noch nicht entschieden. Die URL dieser Info lautet: http://www.Dr-Bahr.com/news_det_20030919004000.html <-- vorige Info |
|
| |