|
|
|||
| 24.10.2003 Neues 0190-Dialer-Urteil: AG Bonn | |
neu: Diese Infos vorlesen Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik: Urteil des AG Limburg vom 02.09.2003 - Az.: 4 C 1448/02 (15) (Leitsatz:) Ein Telefonanschluss-Inhaber, der selber als Kläger auftritt und die Feststellung begehrt, dass zwischem ihm und dem Netz-Betreiber kein Vertrag zustande gekommen ist, ist hierfür beweispflichtig. http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/aglimburg020903.htm Hinweis: Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie unter www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen. Das Portal betreibt die Kanzlei Dr. Bahr. Die URL dieser Info lautet: http://www.Dr-Bahr.com/news_det_20031024000156.html | |
| <-- vorige Info | |