Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

CCC: Aufruf zum Boykott der Musikindustrie

Vor kurzem hat die IFPI auch in Deutschland gegen knapp 70 Online-Tauschbörsen-Mitglieder Strafanzeige gestellt, vgl. die Kanzlei-Info v. 31.03.2004.

Nun hat der Chaos Computer Club (CCC) eine Erklärung zu diesen aktuellen Ereignissen herausgegeben und ruft zum Boykott der Musikindustrie auf:

"Der CCC hält die Klagen des Bundesverband Phono / der IFPI für stark fragwürdig. Es kann nicht sein, dass die Musikindustrie ihre Ziele dadurch erreicht, in dem sie eine massive Panik vor immensen Schadensersatzforderungen schürt. Solche sind in Deutschland auch gar nicht durchsetzbar. Es geht vielmehr darum, die Nutzer von Tauschbörsen einzuschüchtern. "

Kritisiert wird vor allem die urheberrechtliche Seite:
"Das Urheberrecht ist kein Naturrecht, sondern ein Ausgleich dafür, dass der Urheber sein Werk der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt.

In erster Linie ist das Urheberrecht hierbei ein Ausfluß des Persönlichkeitsrechtes. Auch die wirtschaftlichen Verwertungsrechte werden dem Urheber zur Sicherung seiner wirtschaftlichen Existenz verliehen. Hierbei bestehen jedoch immanente Schranken. So darf das Werk für die private Verwendung frei kopiert werden. Diese auch als "fair use" bezeichnete Begrenzung ist eine Ausprägung der Informationsfreiheit und somit ein Grundrecht."


Diese aktuelle Erklärung spiegelt die Grundtendenz des CCC wider. Schon bei seiner Anfangs-Rede als ICANN-Direktor ("Regierunsgerklärung") hatte Andy Müller-Maguhn, prominentes CCC-Mitglied, damals verlautbaren lassen, dass Urheberrecht ein Verbrechen sei.

Rechts-News durch­suchen

09. Juni 2026
Das Einstellen eines Hitler-Bildes im privaten WhatsApp-Status bleibt straflos, wenn nur enge, persönliche Kontakte das Bild sehen können.
ganzen Text lesen
09. Juni 2026
Meta muss 100.000,- EUR Ordnungsgeld, weil das Unternehmen falsche Vorwürfe gegen einen Soldaten auf Facebook zu spät löschte.
ganzen Text lesen
08. Juni 2026
Die Billigung des russischen Angriffskriegs in einem öffentlich einsehbaren Internet-Posting erfüllt den Straftatbestand der Billigung von Straftaten.
ganzen Text lesen
08. Juni 2026
Ein "Like" unter einem beleidigenden Facebook-Kommentar stellt nicht automatisch eine Ehrenbeleidigung dar, sondern kann je nach Kontext nur…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen