Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Nürnberg-Fürth: Keine Produktempfehlung per E-Mail

Nach eigenen Angaben hat die Wettbewerbszentrale vor dem LG Nürnberg-Fürth (Beschl. v. 4.3.2004 - Az.: 4 HKO 2056/04) gegen die norisbank eine einstweilige Verfügung erwirkt. Darin wird der Bank verboten, Verbraucher aufzufordern persönliche Nachrichten an Freunde zusammen mit einer Produktempfehlung zugunsten der Bank per E-Mail zu versenden.

Die Wettbewerbszentrale sieht ein solches Verhalten als versteckte, unerlaubte Werbung an:

„Unverlangte Produktwerbung über elektronische Medien stellt eine unzulässige Belästigung des Verbrauchers dar“, so Hans-Frieder Schönheit, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Wettbewerbszentrale. „Dieses Verbot kann nicht dadurch umgangen werden, dass Privatleute als Werbemittler eingesetzt werden“.

Rechts-News durch­suchen

08. Juni 2026
Die Billigung des russischen Angriffskriegs in einem öffentlich einsehbaren Internet-Posting erfüllt den Straftatbestand der Billigung von Straftaten.
ganzen Text lesen
08. Juni 2026
Ein "Like" unter einem beleidigenden Facebook-Kommentar stellt nicht automatisch eine Ehrenbeleidigung dar, sondern kann je nach Kontext nur…
ganzen Text lesen
05. Juni 2026
Der EuG kippt Metas Torwächter-Status für den Bereich Marketplace nach dem Digital Markets Act (DMA), bestätigt ihn aber für den Bereich Messenger.
ganzen Text lesen
05. Juni 2026
Wer IBAN und Kreditkartendaten in einem Chat preisgibt und später irrtümlich eine Zahlung freigibt, erhält keinen Ersatz aus der Hausratversicherung…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen