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Verbraucherseite wg. Verstoß gg. RechtsberatungsG abgemahnt

Das Verbraucherschutz-Portal Dialerschutz.de / Computerbetrug.de wurde wegen angeblicher Verstöße gegen das Rechtsberatungsgesetz (RechtsberatungsG) abgemahnt. Vgl. dazu die Pressemitteilung des Portals.

Angeblich würde in den dortigen Foren Rechtsberatung betrieben, was nach § 1 RechtsberatungsG nur bestimmten Personen, namentlich Rechtsanwälten, erlaubt ist.

Das RechtsberatungsG ist schon seit jeher Gegenstand kontroverser Diskussion, insbesondere wegen seiner zeitgeschichtlicher Entstehungsgeschichte. Vgl. dazu die weiterführenden Infos auf Rechtsberatungsgesetz.info und Jurawiki.

So gab es z.B. mehrere höchstrichterliche Entscheidungen zu Verbrauchersendungen im Fernsehen ("Rechtsberatung im TV") (BGH, Urt. v. 6. Dezember 2001 - Az.: I ZR 214/99; Urt. v. 6. Dezember 2001 - I ZR 14/99). Und das OLG Karlsruhe hatte sich mit der "Übersendung einer Anti-Wehrdienst-Broschüre"(Beschl. v. 5. Dezember 2002 - Az: 1 Ss 271/01) zu beschäftigen.

In der Entscheidung des OLG Düsseldorf (Beschl. v. 11.11.2003 - Az.: I-20 U 77/03) ging es um Rechtsberatung im Internet. Siehe dazu auch den kritisch zu überprüfenden JurPC-Aufsatz "Mailinglisten und unerlaubte Rechtsberatung".

Neben der Frage nach einem Verstoß gegen das RechtsberatungsG wirft die aktuelle Auseinandersetzung noch eine weitere, in der Rechtsprechung bislang nur rudimentär beantwortete auf: Unter welche Umständen haftet der Betreiber eines Forums bzw. Gästebuches für die Rechtsverletzung von Dritten?

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