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Bundestag: Gesetzes-Entwurf zu neuen TKG-Regelungen

Seit kurzem liegt dem Deutschen Bundestag ein Gesetzes-Entwurf (BT-Drs. 15/5213 - PDF) zu Veränderungen des Telekommunikationsgesetz (TKG) vor. Dabei finden vor allem Regelungen zu Mehrwertdiensten (Dialer, Premium-SMS, R-Gespräche) und zu sonstigen verbraucherschützenden Normen Berücksichtigung:

  • Preisanzeige vor Inanspruchnahme von Kurzwahl-Datendiensten (z.B. Klingeltöne) ab einem Preis von 1 Euro

  • Preisansage vor Inanspruchnahme von sprachgestützten Premium-Diensten

  • Preisansage vor Inanspruchnahme von Kurzwahl-Sprachdiensten (z.B. Wettervorhersage) und Auskunftsdiensten ab einem Preis von 3 Euro pro Minute oder pro Inanspruchnahme
  • Preisansage im Regelfall nach Inanspruchnahme von 0137er Nummern

  • Preisansage vor jedem Call-by-Call-Gespräch

  • deutlich lesbare, gut sichtbare Preisinformationen in der Werbung für Premium-Dienste (früher: Mehrwertdienste), Auskunfts- und Kurzwahldienste sowie Massenverkehrsdienste (0137er Nummern)


  • Zum Bereich der Mehrwertdienste vgl. unsere Info-Portal "Mehrwertdienste & Rechte". Zum Bereich Dialer siehe unsere Portal "Dialer & Recht". Und zu R-Gesprächen siehe "R-Gespräche & Recht".

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