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| 13.09.2005 AG Hamburg: Neues R-Gesprächs-Urteil | |
neu: Diese Infos vorlesen Es gibt ein neues Urteil in der R-Gesprächs-Problematik: Amtsgericht Hamburg-Altona, Urteil v. 16.12.2004 - Az.: 316 C 369/04 (Leitsätze:) 1. Es greift bei R-Gesprächen nicht der Grundsatz der Anscheins- und Duldungsvollmacht. 2. Dem Anschluss-Inhaber steht ein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht zu. http://www.r-gespraecheundrecht.de/urteile/Amtsgericht_Hamburg-Altona_20041216.html Hinweis: Zu der rechtlichen Problematik von R-Gesprächen finden Sie unter www.R-GespraecheundRecht.de ausführliche Erläuterungen. Das Portal betreibt die Kanzlei Dr. Bahr. Die URL dieser Info lautet: http://www.Dr-Bahr.com/news_det_20050913000148.html | |
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