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Kategorie: Allgemein

AG Hamburg: Neues R-Gesprächs-Urteil

Es gibt ein neues Urteil in der R-Gesprächs-Problematik:

Amtsgericht Hamburg-Altona, Urteil v. 16.12.2004 - Az.: 316 C 369/04

(Leitsätze:)
1. Es greift bei R-Gesprächen nicht der Grundsatz der Anscheins- und Duldungsvollmacht.

2. Dem Anschluss-Inhaber steht ein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht zu.

http://www.r-gespraecheundrecht.de/urteile/Amtsgericht_Hamburg-Altona_20041216.html

Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von R-Gesprächen finden Sie unter www.R-GespraecheundRecht.de ausführliche Erläuterungen. Das Portal betreibt die Kanzlei Dr. Bahr.

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