Es gibt ein neues Urteil in der R-Gesprächs-Problematik:
Amtsgericht Hamburg-Altona, Urteil v. 16.12.2004 - Az.: 316 C 369/04
(Leitsätze:)
1. Es greift bei R-Gesprächen nicht der Grundsatz der Anscheins- und Duldungsvollmacht.
2. Dem Anschluss-Inhaber steht ein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht zu.
http://www.r-gespraecheundrecht.de/urteile/Amtsgericht_Hamburg-Altona_20041216.html
Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von R-Gesprächen finden Sie unter www.R-GespraecheundRecht.de ausführliche Erläuterungen. Das Portal betreibt die Kanzlei Dr. Bahr.