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  17.09.2005    Linux-Verband erwirkt gg. NDR wg. Microsoft-Schleichwerbung einstweilige Verfügung
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Der Linux-Verband hatte der Fernsehanstalt ARD, namentlich dem Norddeutschen Rundfunk, Schleichwerbung für die Software-Firma Microsoft im Rahmen des TV-Wahl-Duells vorgeworfen, vgl. die Kanzlei-Infos v. 10.09.2005. Der NDR hatte daraufhin diese Ansprüche in einer Stellungnahme vehement zurückgewiesen.

Nun hat der Linux-Verband eine einstweilige Verfügung (LG Hamburg, Beschl. v. 16.09.2005 - Az.: 406 0 170/05 - PDF) erwirkt. Den Antrag gibt es ebenfalls zum Download (PDF).

Darin wird dem NDR verboten, das Logo oder den Namen der Firma Microsoft zu verwenden, wenn kein redaktioneller Bezug besteht.


Die URL dieser Info lautet: http://www.Dr-Bahr.com/news_det_20050917120020.html
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