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| 05.10.2005 LG Flensburg: Neues R-Gesprächs-Urteil | |
neu: Diese Infos vorlesen Es gibt ein neues Urteil in der R-Gesprächs-Problematik: Landgericht Flensburg, Urteil v. 16.09.2005 - Az.: 7 S 18/05 (Leitsätze:) 1. Hat der Anschluss-Inhaber alles ihm Mögliche getan, um erhöhte Gebühren durch seine Kinder zu vermeiden (insb. 0190-Rufnummern sperren lassen), so ist er nicht zur Zahlung von R-Gesprächen verpflichtet. 2. Dies gilt insbesondere deswegen, weil die erhöhte Kostengefahr durch R-Gespräche in der Öffentlichkeit noch nicht hinreichend bekannt ist. 3. Die Eltern haften nicht nach den Prinzipien der Anscheins- oder Duldungsvollmacht für R-Gespräche ihrer minderjährigen Kinder. http://www.r-gespraecheundrecht.de/urteile/Landgericht_Flensburg_20050916.html Das Urteil ist eine Berufungsentscheidung und hebt damit das anderslautende Urteil der 1. Instanz (AG Schleswig, Urt. v. 11.01.2005 - Az.: 2 C 122/04) auf. Die Entscheidung wurde vom Kollegen RA Ostermeyer erstritten. Hinweis: Zu der rechtlichen Problematik von R-Gesprächen finden Sie unter www.R-GespraecheundRecht.de ausführliche Erläuterungen. Das Portal betreibt die Kanzlei Dr. Bahr. Die URL dieser Info lautet: http://www.Dr-Bahr.com/news_det_20051005010020.html | |
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