Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

AG Kamen: Gewährleistungs-Auschluss bei Online-Auktion

Das AG Kamen (Urt. v. 03.11.2004 - Az.: 3 C 359/04) hatte über einen Gewährleistungs-Ausschluss bei einer Online-Auktion zu entscheiden.

Der Verkäufer bot an einen PKW an. Er benutzte dabei nachfolgende Klausel: "Wichtige Info, es handelt sich hier um eine Privatauktion und ich übernehme nach dem EU-Recht keine Garantie."

Aus juristischer Sicht macht eine solche Klausel zunächst keinen Sinn, da es im deutschen Recht keine Garantie nach EU-Recht gibt.

Jedoch interpretierte das AG die Erklärung laiengerecht und kam zu dem Schluss, dass hier die Parteien einen Haftungsausschluss vereinbart hatten.

"Zwar bedeutet die Angaben >ohne Garantie< in der Regel keinen Haftungsausschluss, jedoch ist hier aus dem Verweis auf das "EU-Recht" ersichtlich, dass nicht lediglich klargestellt wurde, dass vom Beklagten keine vertragliche Garantie übernommen werde, sondern dass der Beklagte auch nicht den gesetzlichen Bestimmungen für die Beschaffenheit der Sache einstehen möchte."

Rechts-News durch­suchen

08. Juni 2026
Die Billigung des russischen Angriffskriegs in einem öffentlich einsehbaren Internet-Posting erfüllt den Straftatbestand der Billigung von Straftaten.
ganzen Text lesen
08. Juni 2026
Ein "Like" unter einem beleidigenden Facebook-Kommentar stellt nicht automatisch eine Ehrenbeleidigung dar, sondern kann je nach Kontext nur…
ganzen Text lesen
05. Juni 2026
Der EuG kippt Metas Torwächter-Status für den Bereich Marketplace nach dem Digital Markets Act (DMA), bestätigt ihn aber für den Bereich Messenger.
ganzen Text lesen
05. Juni 2026
Wer IBAN und Kreditkartendaten in einem Chat preisgibt und später irrtümlich eine Zahlung freigibt, erhält keinen Ersatz aus der Hausratversicherung…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen