|
|
|||
| 26.10.2005 AG Kamen: Gewährleistungs-Auschluss bei Online-Auktion | |
neu: Diese Infos vorlesen Das AG Kamen (Urt. v. 03.11.2004 - Az.: 3 C 359/04) hatte über einen Gewährleistungs-Ausschluss bei einer Online-Auktion zu entscheiden. Der Verkäufer bot an einen PKW an. Er benutzte dabei nachfolgende Klausel: "Wichtige Info, es handelt sich hier um eine Privatauktion und ich übernehme nach dem EU-Recht keine Garantie." Aus juristischer Sicht macht eine solche Klausel zunächst keinen Sinn, da es im deutschen Recht keine Garantie nach EU-Recht gibt. Jedoch interpretierte das AG die Erklärung laiengerecht und kam zu dem Schluss, dass hier die Parteien einen Haftungsausschluss vereinbart hatten. "Zwar bedeutet die Angaben >ohne Garantie< in der Regel keinen Haftungsausschluss, jedoch ist hier aus dem Verweis auf das "EU-Recht" ersichtlich, dass nicht lediglich klargestellt wurde, dass vom Beklagten keine vertragliche Garantie übernommen werde, sondern dass der Beklagte auch nicht den gesetzlichen Bestimmungen für die Beschaffenheit der Sache einstehen möchte." Die URL dieser Info lautet: http://www.Dr-Bahr.com/news_det_20051026062241.html | |
| <-- vorige Info | |