Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

AG Hamburg: Abmahnkosten iHv. 6.000,- Euro bei privater Homepage?

Heise Online schreibt heute über einen aktuellen Abmahn-Fall im Internet:

"Mario K. ist Schüler. In seiner Freizeit bastelt er am Computer und versucht sich am Bau von privaten Webseiten. Damit seine Seite auch bei den Schulkameraden ankommt, begibt sich der Siebzehnjährige auf die Suche nach bunten Zutaten.

Auf einer britischen Website findet er, was er sucht: "Free wallpapers", also scheinbar kostenlose Bilder von Stars und Sternchen zum Verschönern der Seite. Mario bedient sich und baut die Bilder in sein Internetangebot ein. Aber ein Prominenter fehlt ihm noch – und den findet er auf einer Webseite mit offensichtlich kostenlos nutzbaren Starfotos. Also auch hier ein schneller Download – alles scheint perfekt. Kurze Zeit später bekommt er Post, eine Hamburger Anwaltskanzlei schickt zwei Abmahnungen."


Nun folgt am Dienstag vor dem AG Hamburg die Gerichtsverhandlung in dieser Sache. Die Klägerin, die sich selber als "international agierende Bild- und Medienagentur" bezeichnet, verlangt von dem minderjährigen Beklagten Zahlung von knapp 4.000,- EUR aus einer der Abmahnungen.

Der Betrag setzt sich aus 2.700,- EUR (Schadensersatz wg. der Bilder-Nutzung) und 1.230,- EUR (Abmahnkosten) zusammen.

Der Beklagte wird durch die Kanzlei Dr. Bahr vertreten.

Der Prozess wirft neben einer Vielzahl von juristischen Fragen insbesondere auch gesellschaftlich-moralische Fragen auf: Ist es vertretbar gegenüber einem Minderjährigen die gleichen Maßstäbe anzuwenden wie gegenüber Erwachsenen? Ja, weil...? Nein, weil...?

Bei den juristischen Punkten geht es um die - auch in anderen Verfahren immer wieder kontrovers diskutierten - Fragen, ob 200,- EUR für die reine Online-Nutzung einer Bildes nicht unangemessen hoch sind? So bietet z.B. die Verwertungsgesellschaft BILD + KUNST solche Möglichkeiten schon für 2,- EUR an. Ob die Einschaltung einer Anwaltskanzlei überhaupt erforderlich und notwendig war? Und ob hier nicht angesichts der extensiven Verfolgung ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen auf Klägerseite (§ 8 Abs.4 UWG, § 242 BGB) anzunehmen ist?

Rechts-News durch­suchen

09. Juni 2026
Das Einstellen eines Hitler-Bildes im privaten WhatsApp-Status bleibt straflos, wenn nur enge, persönliche Kontakte das Bild sehen können.
ganzen Text lesen
09. Juni 2026
Meta muss 100.000,- EUR Ordnungsgeld, weil das Unternehmen falsche Vorwürfe gegen einen Soldaten auf Facebook zu spät löschte.
ganzen Text lesen
08. Juni 2026
Die Billigung des russischen Angriffskriegs in einem öffentlich einsehbaren Internet-Posting erfüllt den Straftatbestand der Billigung von Straftaten.
ganzen Text lesen
08. Juni 2026
Ein "Like" unter einem beleidigenden Facebook-Kommentar stellt nicht automatisch eine Ehrenbeleidigung dar, sondern kann je nach Kontext nur…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen