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  01.11.2005     AG Hamburg: Abmahnkosten iHv. 6.000,- Euro bei privater Homepage? - UPDATE
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Die Kanzlei-Infos v. 28.10.2005 hatten über den Fall berichtet, bei dem ein minderjähriger Homepage-Betreiber auf Schadensersatz und Zahlung von Abmahnkosten iHv. ca. 4.000,- EUR in Anspruch genommen wurde.

Am heutigen Tage war mündliche Verhandlung.

Es erging eine Versäumnisurteil, in dem die Klage abgewiesen wurde, da die Prozessbevollmächtigte der Klägerin nicht erschien.




Die URL dieser Info lautet: http://www.Dr-Bahr.com/news_det_20051101160341.html
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