Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Düsseldorf: Stadtpläne-Abmahnungen VII

Das LG Düsseldorf (Beschl. v. 26.10.2005 - Az.: 12 0 446/05) hat dem Themenbereich "Internet-Stadtpläne und Abmahnungen" eine weitere Entscheidung hinzugefügt.

Zunächst stellen die Richter fest, dass der verschuldenslose Anspruch sich auch gegen diejenige Person richte, die von der Veröffentlichung gar keine Kenntnis hatte:

"Der Antragsgegner hat die Urheberrechte der Antragstellerin durch das Zugänglichmachen der Karte über seine Homepage www.(...).de verletzt. Für diese Rechtsverletzung haftet der Antragsgegner auch.

Der urheberrechtliche Unterlassunganspruch richtet sich gegen jeden Verletzer ohne Rücksicht auf dessen Verschulden. Unerheblich ist deshalb, ob das Kartenmaterial dadurch öffentlich zugänglich wurde, dass es sich (...) in einer von ihm erstellten Entwurfsversion, die selbst nicht veröffentlicht werden sollte, auf seinem Server befunden hat.

Denn wie die von der Antragstellerin überreichten Webseiten-Ausdrucke belegen, war das geschützte Kartenmaterial der Antragstellerin jedenfalls über Suchmaschinen auf der Homepage des Antragsgegners öffentlich zugänglich.

Für die hierdurch bewirkte Rechtsverletzung haftet der Antragsgegner auch dann, wenn er - wie er behauptet - von der Abrufbarkeit des Kartenmaterials auf seiner Homepage nichts wusste. Auch der gutgläubige Verwerter, der nicht wusste oder wissen konnte, dass er eine Rechtsverletzung beging, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden; der Anspruch setzt nur voraus, dass eine Rechtsverletzung tatsächlich begangen worden ist (...)"


Als Streitwert sehen die Düsseldorfer Richter eine Summe von 7.000,- EUR (einstweiliger Rechtsschutz!) für angemessen an und liegen damit auf einer Ebene mit dem KG Berlin (10.000,- EUR: Vgl. Kanzlei-Infos v. 22.05.2005) und dem OLG Hamburg (6.000-10.000,- EUR: Vgl. Kanzlei-Infos v. 14.07.2005).


Hinsichtlich der bislang ergangenen Entscheidungen vgl. unsere nachfolgenden Kanzlei-Infos:

(Bzgl. Abmahnkosten und Schadensersatz:)

- AG Charlottenburg: Für Stadtpläne-Abmahnungen nur 100,- EUR Abmahnkosten

- AG Charlottenburg: Stadtpläne-Abmahnungen II

- AG Charlottenburg: Stadtpläne-Abmahnungen III

- AG Charlottenburg: Stadtpläne-Abmahnungen IV

- LG Berlin: Stadtpläne-Abmahnungen V

- AG Charlottenburg: Stadtpläne-Abmahnungen VI


(Bzgl. Höhe des Streitwertes:)

- KG Berlin: Streitwert bei Stadtpläne-Abmahnungen

- OLG Hamburg: Streitwert bei Stadtpläne-Abmahnungen

(Sonstiges:)

- AG Charlottenburg: Gutachten zu Stadtpläne-Abmahnungen

- BGH: Urheberrecht an Stadtplänen

Rechts-News durch­suchen

08. Juni 2026
Die Billigung des russischen Angriffskriegs in einem öffentlich einsehbaren Internet-Posting erfüllt den Straftatbestand der Billigung von Straftaten.
ganzen Text lesen
08. Juni 2026
Ein "Like" unter einem beleidigenden Facebook-Kommentar stellt nicht automatisch eine Ehrenbeleidigung dar, sondern kann je nach Kontext nur…
ganzen Text lesen
05. Juni 2026
Der EuG kippt Metas Torwächter-Status für den Bereich Marketplace nach dem Digital Markets Act (DMA), bestätigt ihn aber für den Bereich Messenger.
ganzen Text lesen
05. Juni 2026
Wer IBAN und Kreditkartendaten in einem Chat preisgibt und später irrtümlich eine Zahlung freigibt, erhält keinen Ersatz aus der Hausratversicherung…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen