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| 28.11.2005 AG Brandenburg: Zahlungsverpflichteter bei Mobilfunkvertrag | |
neu: Diese Infos vorlesen Das AG Brandenburg (Urt. v. 28.04.2005 - Az.: 34 (32) C 286/04) hatte darüber zu entscheiden, wer zur Zahlung bei Telefon-Entgelten bei einem Mobilfunkvertrag verpflichtet ist. Im vorliegenden Fall tauchte neben dem Beklagten, der als "Auftraggeber" den Vertrag unterschrieben hatte, eine weitere Person im Vertrag. Diese dritte Person wurde im Feld "Rechnungsanschrift" eingetragen. Der Dritte ermächtigte die Klägerin, den Netz-Betreiber, auch mit der Einziehung der monatlichen Rechnungen per Lastschrift. Dann wurden die Rechnungen nicht mehr bezahlt. Daraufhin nahm die Klägerin den Beklagten auf Zahlung in Anspruch. Zu Recht wie die AG Brandenburg entschied: "Die (...) Klage ist in vollem Umfang begründet. (...) Durch den Abschluss des (...) Mobilfunkvertrages (...) hat sich die Klägerin hier dazu verpflichtet, dem Beklagten den Zugang zu dem Mobilfunknetz der Klägerin zu eröffenen (...). (...) Der Beklagte [hat] hier den Antrag (...) als "Auftraggeber" unter Angabe seiner Anschrift (...) selbst unterzeichnet. Insofern ist hier (...) nach Überzeugung des erkennenden Gerichts der Vertrag zwischen den Prozessparteien (...) zustande gekommen." Und weiter: "Wer Vertragspartner der Klägerin geworden ist (...), richtet sich (...) nach dem Umständen des Einzelfalls. Insoweit kann aber eine Vereinbarung (...), dass die Rechnung an einen Dritten zu stellen ist, Wirksamkeit (...) beanspruchen, wenn der Dritte dadurch mit seiner ausdrücklichen Zusimmung auch mit einer Zahlungsverpflichtung belastet werden sollte (...). Der Inhalt der hier getroffenen Abreden zielt zwar auch darauf ab, den [Dritten] (...) zur Zahlung der Rechnungen zu verpflichten (...). Die Zahlungsverpflichtung des [Dritten] (...) beruht diesbzgl. aber nicht auf dem der Rechnungsstellung der Klägerin zu Grunde liegenden Verhältnis, sondern eben auf dem zwischen dem Beklagten und dem [Dritten] (...) bestehenden Schuldverhältnis." Der Beklagte wurde somit zur Zahlung der Telefon-Rechnungen verurteilt. Die URL dieser Info lautet: http://www.Dr-Bahr.com/news_det_20051128153915.html | |
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