Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Berlin: "100 EUR sind genug"-Entscheidung bei Städtplänen aufgehoben

Schon seit längerem wird über die mit Online-Stadtplänen verbundenen Urheberrechtsverletzungen und Abmahnungen kontrovers diskutiert. Vor etwa 7 Monaten gab es ein Aufsehen erregendes Urteil des AG Charlottenburg, das feststellte, dass 100,- EUR anwaltliche Abmahnkosten "genug seien", vgl. die Kanzlei-Infos v. 13.05.2005.

Diese Entscheidung ist nun im Berufungsverfahren vor dem LG Berlin aufgehoben worden. Das Gericht hatte schon im schriftlichen Vorverfahren angemerkt, dass die rechtliche Bewertung der 1. Instanz keinen Bestand haben dürfte.

In der mündlichen Verhandlung nun einigten sich Parteien auf Anraten des Gerichts darauf, dass die Beklagte an die Klägerin 1.640,- EUR zahlt und die gesamten Kosten des Rechtsstreits trägt. Der Vergleich steht noch unter einem Widerrufsvorbehalt und wird erst Ende Dezember 2005 endgültig rechtskräftig.

Rechts-News durch­suchen

09. Juni 2026
Das Einstellen eines Hitler-Bildes im privaten WhatsApp-Status bleibt straflos, wenn nur enge, persönliche Kontakte das Bild sehen können.
ganzen Text lesen
09. Juni 2026
Meta muss 100.000,- EUR Ordnungsgeld, weil das Unternehmen falsche Vorwürfe gegen einen Soldaten auf Facebook zu spät löschte.
ganzen Text lesen
08. Juni 2026
Die Billigung des russischen Angriffskriegs in einem öffentlich einsehbaren Internet-Posting erfüllt den Straftatbestand der Billigung von Straftaten.
ganzen Text lesen
08. Juni 2026
Ein "Like" unter einem beleidigenden Facebook-Kommentar stellt nicht automatisch eine Ehrenbeleidigung dar, sondern kann je nach Kontext nur…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen