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OLG Hamburg: Klingeltöne und Urheberrecht IV

Das OLG Hamburg (Urt. v. 18.01.2006 - Az: 5 U 58/05) hat die erstinstanliche Entscheidung des LG Hamburg (= Kanzlei-Infos v. 26.07.2005) zur urheberrechtlichen Problematik von Klingeltönen bestätigt:

OLG Hamburg, Urt. v. 18.01.2006 - Az: 5 U 58/05

"Leitsätze:

1. Handyklingeltöne sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt.

2. Die Umsetzung eines Musikwerkes als Klingelton stellt eine einwilligungspflichtige Umgestaltung iSd. § 23 UrhG dar.

3. Auch wenn ein Musikwerk mit Zustimmung anderweitig als Handyklingelton veröffentlicht wurde, stellt jede weitere, ungenehmigte Veröffentlichung als Handyklingelton eine Urheberrechtsverletzung dar.

4. Das zweistufige Lizenzverfahren der GEMA verstößt nicht gegen die EU-Grundfreiheit des freien Warenverkehrs. Alleine der Urheber und die Wahrnehmungsgesellschaft bestimmen, in welchem Umfang die Rechteeinräumung erfolgt."

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