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| 17.02.2006 FG Köln: Steuerpflicht von Lotterie-Vermittler | |
neu: Diese Infos vorlesen Das Finanzgericht Köln (Urt. v. 16.11.2005 - Az.: 11 K 3095/04) hatte über die Steuerpflicht von Lotterie-Vermittlern zu entscheiden: "Leitsatz: Gewerbliche Vermittler von Lotto-Spielgemeinschaften können zur Abführung von Lotteriesteuer verpflichtet sein. Dies gilt selbst dann, wenn sie sich nur an die staatliche Lotterie anhängen, die Gewinnanteile aber mehrheitlich aus den eingenommenen Kundengeldern auszahlen." Die URL dieser Info lautet: http://www.Dr-Bahr.com/news_det_20060217091840.html | |
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