|
|
|||
| 22.02.2006 AG Aachen: Negativbewertung bei eBay-Auktionen rechtswidrig | |
neu: Diese Infos vorlesen Das AG Aachen (Beschl. v. 15.02.2006 - Az.: 85 C 240/04) hat entschieden, dass bestimmte Negativbewertungen bei eBay-Auktionen rechtswidrig sind. Die Antragsgegnerin hatte in der Bewertung wörtlich geschrieben: ""Trotz direkter Überweisung keine Waren!! Kontaktscheu!!!!!!!" Das Gericht sah hierin einen rechtswidrigen Eingriff iSd. § 823 BGB und verbot die weitere Äußerung mittels einer einstweiligen Verfügung. Die Gerichte entscheiden bei derartigen eBay-Bewertungen recht unterschiedlich. Eine klare, einheitliche Linie ist bislang noch nicht auszumachen. Siehe dazu unsere Rechts-FAQ "Recht der Neuen Medien", den Punkt "18. Online-Auktionen und rechtliche Probleme, 10. Rechtsschutz gegen negative Bewertungen" Die URL dieser Info lautet: http://www.Dr-Bahr.com/news_det_20060222183000.html | |
| <-- vorige Info | |