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AG Eisenach: Neues R-Gesprächs-Urteil

Es gibt ein neues Urteil in der R-Gesprächs-Problematik:

Amtsgericht Eisenach, Urteil v. 01.03.2006 - Az.: 59 C 1440/04

(Leitsätze:)
1. Bei R-Gesprächhen greift nicht der Grundsatz der Anscheins- und Duldungsvollmacht, wenn die minderjährigen Kinder die Gespräche ohne Kenntnis und Wollen der Eltern annehmen.
2. Einen Minderjährigen dürfte es regelmäßig überfordern, wenn er die Ansage erhält, dass ein R-Gespräch entgegengenommen werden kann, wenn eine bestimmte Ziffernfolge gedrückt wird und dies Kosten von 1,50 €/Min. verursacht.

www.r-gespraecheundrecht.de/urteile/Amtsgericht_Eisenach_20060301.html

Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von R-Gesprächen finden Sie unter www.R-GespraecheundRecht.de ausführliche Erläuterungen. Das Portal betreibt die Kanzlei Dr. Bahr.

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