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| 10.03.2006 AG Eisenach: Neues R-Gesprächs-Urteil | |
neu: Diese Infos vorlesen Es gibt ein neues Urteil in der R-Gesprächs-Problematik: Amtsgericht Eisenach, Urteil v. 01.03.2006 - Az.: 59 C 1440/04 (Leitsätze:) 1. Bei R-Gesprächhen greift nicht der Grundsatz der Anscheins- und Duldungsvollmacht, wenn die minderjährigen Kinder die Gespräche ohne Kenntnis und Wollen der Eltern annehmen. 2. Einen Minderjährigen dürfte es regelmäßig überfordern, wenn er die Ansage erhält, dass ein R-Gespräch entgegengenommen werden kann, wenn eine bestimmte Ziffernfolge gedrückt wird und dies Kosten von 1,50 €/Min. verursacht. http://www.r-gespraecheundrecht.de/urteile/Amtsgericht_Eisenach_20060301.html Hinweis: Zu der rechtlichen Problematik von R-Gesprächen finden Sie unter www.R-GespraecheundRecht.de ausführliche Erläuterungen. Das Portal betreibt die Kanzlei Dr. Bahr. Die URL dieser Info lautet: http://www.Dr-Bahr.com/news_det_20060310085607.html | |
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