Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Frankfurt a.M.: Keine Mitstörerhaftung des Merchants für seinen Affiliate

Das LG Frankfurt a.M. (Urt. v. 15.12.2005 - Az: 2/03 0 537/04), erstritten vom Kollegen Meyer, hat entschieden, dass ein Merchant für die von seinem Affiliate begangene Markenverletzung nicht als Mitstörer haftet.

Begründung:

"Vorliegend ist es dem Kläger im Rahmen des sog. Affiliate-Marketing indes weder technisch möglich noch wirtschaftlich zumutbar, ohne konkrete Anhaltspunkte die Handlungen seiner Werbepartner vorab zu kontrollieren und jede von diesen betriebene Internetseite auf mögliche Verletzungen Markenrechte anderer Dritter im Zusammenhang mit seinen Werbematerialien zu untersuchen. Nachdem der Kläger mit Abmahnschreiben vom 05.05.2004 über die Verletzung von Schutzrechten des Beklagten durch seine Werbepartner in Kenntnis gesetzt worden war, hat er unverzüglich die darin geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

Damit scheidet seine Haftung als Störer aus."


Damit schließt sich das LG Frankfurt a.M. der Ansicht des LG Hamburg an. Das LG Berlin und das LG Köln sind exakt der gegenteiligen Auffassung. Siehe zur gesamten Problematik den Aufsatz von RA Dr. Bahr "Haftung des Merchants für seine Affiliates - oder: Der Untergang des Affiliate-Abendlandes?". Hierzu gibt es auch einen Podcast "Haftung des Merchant für seine Affiliates" der Kanzlei Dr. Bahr.

Die Kanzlei Dr. Bahr unterhält mit Affiliate & Recht ein eigenes Info-Portal zum Bereich der Affiliates, Merchants und Affiliate-Netzwerke.

Rechts-News durch­suchen

08. Juni 2026
Die Billigung des russischen Angriffskriegs in einem öffentlich einsehbaren Internet-Posting erfüllt den Straftatbestand der Billigung von Straftaten.
ganzen Text lesen
08. Juni 2026
Ein "Like" unter einem beleidigenden Facebook-Kommentar stellt nicht automatisch eine Ehrenbeleidigung dar, sondern kann je nach Kontext nur…
ganzen Text lesen
05. Juni 2026
Der EuG kippt Metas Torwächter-Status für den Bereich Marketplace nach dem Digital Markets Act (DMA), bestätigt ihn aber für den Bereich Messenger.
ganzen Text lesen
05. Juni 2026
Wer IBAN und Kreditkartendaten in einem Chat preisgibt und später irrtümlich eine Zahlung freigibt, erhält keinen Ersatz aus der Hausratversicherung…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen