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LG Düsseldorf: Haftung für fremde Internet-Foren-Einträge

Das LG Düsseldorf (Urt. v. 25.01.2006 - Az.: 12 O 546/05) über die Haftung eines Internet-Foren-Betreibers für fremde Beiträge zu entscheiden.

Der Beklagte betrieb ein offenes Forum ohne jede Registrierungspflicht. Es kam zu mehreren rechtswidrigen Postings. Diese löschte der Beklagte und sperrte gleichzeitig die IP-Nummern der betreffenden Postings. Zudem stellte er einen Hinweistext online.

Dann kam es erneut zu rechtswidrigen Postings. Da er nicht nachweisen konnte, dass er auch diese neuen Postings unverzüglich nach Kenntnis gelöscht hatte, bejahten die Düsseldorfer die Mitstörerhaftung:

"Dass er seiner Verpflichtung zur unverzüglichen Löschung beleidigender Postings ausreichend nachgekommen wäre, trägt der Antragsgegner nicht substantiiert vor. Der Antragsgegner hatte unstreitig bald nach ihrer Veröffentlichung Kenntnis von den beleidigenden Inhalten. Er behauptet, die Inhalte unverzüglich nach der Veröffentlichung gelöscht zu haben, so dass er zuvor von ihnen Kenntnis genommen haben muss. Er legt jedoch nicht dar, wann genau die Löschung erfolgt sein soll.

Da der Antragsteller behauptet hat, dass sich die Äußerungen 1) - 3) noch bei Verfassung des Abmahnschreibens vom 21.09.2005 und die Äußerung 4) noch bis mindestens zum 13.10.2005 im Internet befunden haben, hätte der Antragsgegner darlegen und glaubhaft machen müssen, wann und durch wen die streitgegenständlichen Äußerungen aus dem Forum entfernt worden sind."


Dieses Urteil betrifft also die Haftung ab Kenntniserlangung, und nicht - wie z.T. anderweitig behauptet - die Haftung ohne Kenntnis wie im Heise-Fall, vgl. dauzu den Aufsatz von RA Dr. Bahr Haftung für Foren-Einträge - Auswirkungen des Heise-Urteils"

Das LG Düsseldorf weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass, wenn in der Vergangenheit rechtswidrige Postings aufgetaucht sind, es nicht nicht ausreiche, lediglich die betreffenden IP-Nummern zu sperren. Der Betreiber des Forums habe vielmehr durch andere technische Mittel dafür Sorge zu tragen, dass zukünftige rechtswidrige Postings zu diesem Thema nicht mehr auftauchen.

"Zur Verhinderung weiterer Rechtsverletzungen war es nicht ausreichend, einen Link auf die Hinweisseite einzufügen. Gleiches gilt in Bezug auf die Sperrung der IP-Nummern."

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